Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre(n) Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest:
Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt.
Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt.
Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie in der folgenden Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.