Vollmachten und Verfügungen

Ihr Wille ist wichtig!

 
Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem be­han­delnden Arzt Anhalts­punkte dafür, welche ärzt­liche Behand­lung Sie unter welchen Bedin­gungen wünschen oder ablehnen. Diese Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden. Weitere Infor­mationen zur Patientenverfügung finden Sie in folgender Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
 
 
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