Vollmachten und Verfügungen
Ihr Wille ist wichtig!
Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Diese Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in folgender Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.