Vollmachten und Verfügungen

Sorgen Sie vor!

 
Die Zukunft zu planen und zu sichern macht Sinn – nicht nur und erst im hohen Alter, so „kurz vor knapp“, sondern vielmehr dann, wenn man mitten im Leben steht. Denn was passiert, wenn der 45 jährige Familienvater bei einem Autounfall schwer verletzt wird, im Koma liegt und keinerlei Wünsche formulieren kann? Was passiert, wenn die 60-jährige Tante einen Schlaganfall erleidet und sich nicht mehr regen und äußern kann? Wissen wir als Angehörige, was sich der Patient gewünscht hätte? Versorgung zu Hause oder im Pflegeheim? Lebenserhaltende Maßnahmen, ja oder nein? Im äußersten Fall Erd- oder Feuerbestattung? Wer kümmert sich um alles, wer trifft Entscheidungen? Wer darf überhaupt Entscheidungen treffen?

Vollmachten und Verfügungen helfen, wenn man selber nicht mehr handeln kann. Sie helfen dabei, die eigenen Wünsche durchzusetzen. Sie helfen aber auch den Angehörigen dabei, zu erkennen, was für die betroffene Person infrage kommt. Denn diese Entscheidungen zu treffen, ist oftmals ein sehr schwieriger Prozess.
 

Was man wissen muss über Vorsorge für Alter, Krankheit und Unfall:

Die Vorsorgevollmacht: Mit dieser Vollmacht kann bestimmt werden, wer überhaupt Entscheidungen treffen darf. Ist dies nicht schriftlich festgelegt, übernimmt der Staat von Amts wegen die rechtliche Vertretung und bestimmt einen Betreuer. Ehepartner, Kinder und weitere nahe Verwandte sind in dieser Hinsicht anderen Personen rechtlich gleichgestellt, sind also nicht automatisch Vertreter oder Betreuer. Die Vollmacht berechtigt die dort festgelegte Person, in fast allen Rechtsbereichen zu handeln.

Die Betreuungsverfügung: Mit dieser Verfügung wird eine gewünschte Person zum rechtlichen Betreuer bestimmt. Sie wird dann vom Gericht offiziell eingesetzt, ist aber nicht mit Vollmachten ausgestattet , sondern abhängig und kontrolliert vom Gericht.

Die Patientenverfügung: Mit ihr trifft man Entscheidungen der medizinischen Versorgung für den Fall, dass man später nicht mehr in der Lage dazu ist. Vor allem die Frage nach lebensverlängernden Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten wird hier im Voraus beantwortet. Diese Verfügung richtet sich nicht nur an die Angehörigen, sondern eben auch an Ärzte und Pfleger, die rechtlich dazu verpflichtete sind, den Patientenwillen – wenn bekannt – durchzusetzen.

Die Bestattungsvorsorgevollmacht: Sie legt fest, welche Bestattungsart im Falle des Todes gewünscht wird. Für den Fall einer Feuerbestattung ist eine schriftliche Willenserklärung nötig. Auch können in der Vollmacht alle Details der Bestattung, wie z. B. die Ausstattung der Abschiedsfeier und natürlich auch der Bestattungsort, bestimmt werden.

Für alle Verfügungen und Vollmachten gilt die schriftliche Form, idealerweise mit notarieller oder rechtsanwaltlicher Bestätigung. Die Vollmachten sollten eindeutig sein und möglichst keinen Entscheidungsspielraum geben.

Konkrete Hilfe zu allen Verfügungen bieten Ärzte, Krankenkassen, Notare und natürlich auch Bestattungsunternehmen an – kostenlos!

Informieren Sie sich, damit nicht andere über Sie entscheiden.
 
 
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